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WLAN Sicherheit

Gerade die Verwendung von freien WLAN Zugängen in Hotels bietet oft die Möglichkeit, illegale Seiten mit pornografischen Inhalten oder Seiten mit illegalen Downloads aufgrund von Urheberrechtverletzungen aufzurufen und auch zu nutzen.

Dabei ist es mit relativ niedrigen Kosten möglich, diese Risiken zu minimieren. Wir sorgen dafür, dass Sie sich darum keine Gedanken mehr machen müssen.

 

Nur umfassende IT-Security schützt Unternehmen vor Haftungsrisiken

Der Bundesgerichtshof hat jedoch die Störerhaftung dahingehend eingeschränkt, dass nur in Anspruch genommen werden kann, wer zumutbare Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt. „Nur wer seinen Internetzugang ausreichend gegen Missbrauch schützt, kann das Haftungsrisiko eingrenzen“, erklärt Bierekoven.

Allerdings besteht in diesem Bereich eine erhebliche Rechtsunsicherheit, weil Land- und Oberlandesgerichte bisher nicht einig sind, welcher Schutz ‚zumutbar’ ist. Insbesondere bei der Überlassung eines Internetanschlusses an Kinder fordern die Richter erhebliche Schutzmaßnahmen wie spezielle Nutzerkonten und Firewalls.

Vor dem Hintergrund einer uneinheitlichen Rechtsprechung sollten Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr einer Störerhaftung zu minimieren. Das Risiko von Urheberrechtsverletzungen durch Mitarbeiter oder Dritte muss weitestgehend ausgeschlossen werden. Ist dies nicht möglich, muss feststellbar sein, wer diese im Einzelfall begangen hat. Dabei sind datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. „Ein wirksames IT-Risiko-Management erfordert eine umfassende Prüfung, um ein aus urheber- und datenschutzrechtlicher Sicht abgestimmtes IT-Sicherheitssystem zu etablieren“, betont Bierekoven.

Um das Risiko von Urheberrechtsverletzungen durch die eigenen Mitarbeiter bei erlaubter privater Internetnutzung am Arbeitsplatz zu minimieren, ist es für den Arbeitgeber darüber hinaus zwingend, konkrete Regeln für die Nutzung festzulegen und gegebenenfalls mit den Mitarbeitervertretungen zu vereinbaren. Außerdem muss in solchen Fällen auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten das schriftliche Einverständnis der Mitarbeiter für Kontrollen und Datenauswertungen vorliegen. Ansonsten sollte im Zweifel den Mitarbeitern vom Arbeitgeber untersagt werden, das Internet am Arbeitsplatz privat zu nutzen.

Quelle: http://www.securitymanager.de/magazin/artikel_1768_risiko_internetzugang.html

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